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BMEL und BMU starten neuen Förderaufruf: Wald- und Vegetationsbrände bewältigen und vermeiden

Anträge ab sofort bis zum 29. November 2019 einreichen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben am 25. September 2019 den Förderaufruf „Waldbrände – Herausforderungen bei der Vermeidung und Bewältigung angehen“ gestartet. Auf Basis der Förderrichtlinie Waldklimafonds im Sondervermögen Energie- und Klimafonds werden Vorhaben zu fünf Waldbrand-Themenaspekten gefördert. Der vollständige Text zum Aufruf steht hier zur Verfügung.

Hintergrund für den Förderaufruf ist die klimawissenschaftliche Prognose zunehmend längerer Dürreperioden und damit wachsender Brandgefahr auf Wald- und Vegetationsflächen. Mitte August 2019 hatte die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) als Projektträger des BMEL und des BMU in einem Fachgespräch „Waldbrand – Herausforderungen bei der Vermeidung und Bewältigung“ mit Experten den aktuellen Handlungsbedarf zum Thema ermittelt.

Ab sofort können bei der FNR Projektvorschläge im Rahmen des Förderaufrufes eingereicht werden. Ansprechpartner bei der FNR zum Förderaufruf aus dem Waldklimafonds „Waldbrände – Herausforderungen bei der Vermeidung und Bewältigung angehen“ ist

Albrecht Freiherr von Lyncker
a.lyncker(bei)fnr.de
Tel.: 03843-6930-346.

Einreichungsfrist für Anträge ist der 29. November 2019.

 

Hintergrund:

Es sind nur Vorhaben förderfähig, die einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen der Förderrichtlinie Waldklimafonds leisten. Der Beitrag zu den förderpolitischen Zielen ist im vorzulegenden Projektvorschlag darzustellen. Mittel für eine Förderung im Rahmen dieses Aufrufes stehen nur begrenzt zur Verfügung, es gilt der Haushaltsvorbehalt.

Zum Einreichen von Projektskizzen und Anträgen steht die Internetplattform easy-online bereit. Details zum Ablauf des Antragsverfahrens sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.waldklimafonds.de/antragsverfahren/

https://mediathek.fnr.de/leitfaden-fuer-das-einreichen-von-skizzen-und-antraegen-im-rahmen-der-gemeinsamen-foerderrichtlinie-waldklimafonds-von-bmel-und-bmu.html

Der Waldklimafonds wurde im Juni 2013 als Bestandteil des Energie- und Klimafonds gemeinsam von BMEL und BMU aufgelegt.

Die FNR ist seit 1993 als Projektträger des BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe aktiv. Sie unterstützt seit 01.01.2019 als Projektträger auch Vorhaben der Förderrichtlinie Waldklimafonds.

 

Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.
Martina Plothe
Tel.: +49 3843 6930-183
Mail: m.plothe(bei)kiwuh.fnr.de

PM KIWUH 2019-24

Erstellt von Martina Plothe
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