Erklärung zur Barrierefreiheit
Letzte Version dieser Erklärung: 18. September 2020
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) ist bemüht, ihre Website www.waldkulturerbe.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.waldkulturerbe.de.
Noch bestehende Mängel
- Leichte Sprache und Gebärdensprache fehlen
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der FNR in Form einer BITV/WCAG Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte senden Sie eine E-Mail an v.petersen(bei)fnr.de, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Da die Webseite www.waldkulturerbe.de vom BMEL finanziert wurde, ist dies auch für uns die zuständige Schlichtungsstelle. Im Internet ist sie erreichbar unter www.schlichtungsstelle-bgg.de